Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbH)
Eine weitere Rechtsform, die Freiberufler wählen können, ist die Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Unterschied zur gewöhnlichen PartG liegt, wie der Name schon vermuten lässt, in der Haftung.
Während ein Gründer in einer Partnergesellschaft ohne Zusatz für einen Fehler persönlich haften muss, gibt es bei der PartG mbh keine persönliche Haftung. Der Vorteil: Auch, wenn ein Gesellschafter einen Fehler macht, muss er dafür nicht mit seinem Privatvermögen einstehen. Dafür müssen die Gesellschafter eine Berufshaftpflichtversicherung für ihre PartG mbH vorlegen. Die Mindestversicherungssumme richtet sich nach den Angaben im Berufsrecht. Eine Haftung kann nur in Höhe der Versicherungssumme entstehen.
Ansonsten gelten für die PartG mbH alle Regeln, die auch für die gewöhnliche Partnergesellschaft gelten – mit der Ausnahme, dass der Unternehmensname natürlich auf PartG mbH statt auf PartG enden muss.
Frank
Der Vertrag zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss nicht explizit schriftlich oder mündlich formuliert sein. Er kann auch durch konkludentes (schlüssiges) Handeln geschlossen werden, ohne dass sich die “Gesellschafter” dessen bewusst sind. Aufgrund der persönlichen Haftung sollten Gründer also rechtzeitig für klare Verhältnisse sorgen, auch wenn die Frage der Gesellschaftsform noch nicht abschließend geklärt ist.