Arbeiten, wo andere Urlaub machen. Madrid und Barcelona sind unter Freiberuflern besonders beliebt. Der Aufsteiger des Jahres aber liegt außerhalb Europas.
Madrid ist europaweit die Stadt mit den meisten Freelancern. Damit belegt die spanische Hauptstadt im gerade erschienenen Ranking des Freelancer-Marktplatzes Twago erneut den Spitzenplatz. Auf Platz zwei folgen Berlin und Barcelona. Mit zwei Städten auf den vordersten Rängen bestätigt sich der Trend, dass sich in Spanien besonders viele Freiberufler ansiedeln. Die ostspanische Valencia schaffte ebenfalls den Sprung in die Top Ten.
Zahlenmäßig stark vertreten sind auch die deutschen Großstädte: Neben Berlin finden sich Hamburg (Platz 6), München (Platz 7) und Köln (Platz 9) unter den besten Zehn wieder.
Im Ranking der Bundesländer liegt Nordrhein-Westfalen auf Platz 1, Bayern und Berlin belegen die weiteren Podiumsplätze. Die wenigsten Freelancer gibt es auf Grund der geringen Anzahl an Großstädten im Saarland, in Sachsen- Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Was die Anzahl der Freelancer angeht, ist Europa also gut aufgestellt. Als Aufsteiger des Jahres gilt laut Twago allerdings ein anderer Kontinent: Lateinamerika gewinnt zunehmend an Bedeutung. Caracas, die Hauptstadt Venezuelas, fand sich auf Position 11 wieder, Kolumbiens Hauptstadt Bogotá auf Platz 15. Caracas ist damit der Aufsteiger in den internationalen Top 15 im Vergleich zum Jahr 2014. Die Millionenstadt verbessert sich um 13 Plätze von 24 auf 11.
Ebenfalls stark aufwärts ging es für Ahmedabad. Die fünftgrößte Stadt Indiens stieg von Platz 25 um 12 Ränge auf Nummer 13.
blub
Es wird wohl eher so sein, daß die hohe Zahl der Freelancer (“freiberuflich Tätigen”) in Spanien dem Arbeitsmarkt mit hoher Arbeitslosigkeit und der mäßigen Konjunktur dort geschuldet ist.
Insofern keine Erfolgsmeldung, sondern Ausdruck der unsicheren wirtschaftlichen Verhältnisse dort, in deren Rahmen es Unternehmen gelingt, einen Teil der eigentlich von ihnen zu tragenden Risiken auf die Beschäftigten abzuwälzen.
Freelancer haben keinen festen Lohn, der einklagbar und dessen Nichtzahlung strafbar wäre, sondern Werklohnforderungen, die verspätet gezahlt werden bzw. bei denen ggf. (unbegründete) Mängelrügen geltend gemacht werden können.
Piotr Machslochoff
Für Deutschland dürfte das nicht mehr lange gelten, da Freelancer hierzulande massiv bekämpft werden. Dank an Frau Nahles ….